ALLGEMEINE INFORMATIONEN
Veranstaltungsgelände
Das Veranstaltungsgelände ist nicht bestuhlt. Ihr könnt vor der Bühne tanzenoder auf selbst mitgebrachten Decken picknicken.Eigene Getränke und Essen dürfen nicht mit auf das Veranstaltungsgelände genommen werden.Glasflaschen sind verboten.Verlasst das Veranstaltungsgelände wie Ihr es vorgefunden habt.Die Fläche wird außerhalb der Veranstaltung überwiegend landwirtschaftlich genutzt!Wir veranstalten dieses Open-Air ehrenamtlich und sind nicht dafür da,Euren Müll hinterher aufzuräumen!!! Offenes Feuer ist verboten !!Der Konsum von Cannabis auf dem Veranstaltungsgelände ist verboten!
Parken
Parkplätze sind ausreichend vorhanden. Bitte den Beschilderungen vor Ort folgen.Für etwaige Schäden an den Fahrzeugen wird keine Haftung übernommen!
Verpflegung
Natürlich sorgen wir während der Öffnungszeiten bestens für die Verpflegung.
Zahlungsmethode
Auf dem Festivalgelände wird nur Bargeld akzeptiert, Kartenzahlung ist nicht möglich.
Öffnungszeiten Veranstaltungsgelände
Das Veranstaltungsgelände wird am Freitag, den 28.06.2024 und am Samstag, den29.06.2024 jeweils um 18:30 Uhr geöffnet. Ab diesem Zeitpunkt könnt Ihr Euch einen Platzsuchen und es Euch gemütlich machen.Der Essens- und Getränkeverkauf startet ebenfalls ab 18:30 Uhr.Die Live-Musik endet um 01 :00 Uhr. Das Veranstaltungsgelände muss jeweils bis 2:00 Uhrmorgens geräumt sein.
Altersbeschränkungen
Bitte einen Ausweis mitführen und am Check-In vorzeigen.Kinder sind Personen unter 14 Jahren, Jugendliche sind Personen zwischen 14 und 18 Jahren.Das Milmersdorf Open-Air ist eine Musikveranstaltung und fällt somit in den Bereich derkünstlerischen Betätigung. Daher gilt es nicht als Tanzveranstaltung im Sinne desJugendschutzgesetzes.Kinder zwischen 8 und 14 Jahren dürfen die Konzerte nur in Begleitung einerpersonensorgeberechtigten Person besuchen. Personensorgeberechtigte Personen sindMutter und/oder Vater oder Vormund.Jugendliche von 14 bis einschließlich 15 Jahre haben Zutritt zum Veranstaltungsgeländeausschließlich mit einem Elternteil, bzw. Vormund.Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre haben Zutritt zum Veranstaltungsgelände ohneElternteil, bzw. Vormund bis 24:00 Uhr. Danach muss das Veranstaltungsgelände verlassenwerden.Die Personensorgeberechtigung kann nicht auf andere Personen übertragen werden.Der Verzehr branntweinhaltiger Getränke und das Rauchen in der Öffentlichkeit ist nurPersonen über 18 Jahren gestattet!Ab 18 Jahre - Viel Spaß und verhaltet Euch anständig.
Besondere Hinweise zum Jugendschutz
Das Milmersdorf Open-Air ist eine Musikveranstaltung. Somit wird von demPersonensorgeberechtigten besonderes Augenmerk für das Kind verlangt.Das Kind ist nicht durch fahrlässiges Verhalten der Eltern in Gefahr zu bringen.Kindern ist der Aufenthalt unmittelbar vor der Bühne zu untersagen.Während der Konzerte dürfen Kinder nicht mit in die Menschenmenge vor der Bühnegenommen werden.Für besonderen Gehörschutz der Kinder ist vom Personensorgeberechtigten zu sorgen.Alle weiteren gesetzlichen Bestimmungen des Jugendschutzgesetzes behalten ihre volleGeltung.Besonders Abgabe und Verzehr von alkoholischen Getränken und Tabakwaren.
Barrierefreiheit
Konzertbesuchern mit Behinderungen, die über einen amtlichen Schwerbehindertenausweismit Merkzeichen B verfügen, sowie deren Begleitperson benötigen für jeden Tag ein Ticket,oder ein Kombi-Ticket.
Ticketkontrolle
Alle Eintrittskarten werden vor dem Check-in gescannt. Nach dem Check-in erhaltet Ihr einVeranstaltungsarmband. Die Eintrittskarte verliert nach dem Scannen ihre Gültigkeit.
Preis-/Einlassinformationen
Ermäßigte Preise gelten für Jugendliche von 12 bis einschließlich 15 Jahre, sowie fürMenschen mit Behinderung (GdB 50 im Schwerbehindertenausweis) und deren Begleitperson(Merkzeichen B im Schwerbehindertenausweis).Der Eintritt ist für alle Personen unter 12 Jahren frei.